StartGesellschaftspolitische Funktion des Glücksspielstaatsvertrages sichern

Gesellschaftspolitische Funktion des Glücksspielstaatsvertrages sichern

Olaf Lies

Olaf Lies

08. September 2010 0 Kommentare

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten in der bestehenden Form aufzuheben, erklärt der niedersächsische SPD-Landesvorsitzende Olaf Lies: „Die heutige Entscheidung des EuGH darf nicht zu einer ungehemmten Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland führen. Ausdrücklich weist der EuGH darauf hin, dass es auch in Zukunft den EU-Mitgliedstaaten freisteht, Monopole zu schaffen, um Spielsucht wirksam zu bekämpfen

und den Glücksspielsektor zu kontrollieren. Eine EU-rechtskonforme Neugestaltung des Glücksspielstaatsvertrages darf die gesellschaftspolitischen Steuerungsziele des bisherigen Glücksspielstaatsvertrages nicht gefährden. Mit anderen Worten: Der Schutz vor Spielsucht muss verbessert werden und die Einnahmen aus privaten und/oder staatlichen Glücksspielen müssen auch in Zukunft in die Förderung des Sports, der Kultur und des Umweltschutzes fließen.

Gerade der Breitensport würde unter einer radikalen Kommerzialisierung, wie sie die FDP fordert, massiv leiden. Dessen unverzichtbare Leitungen bei der sozialen Integration in unser Gemeinwesen dürfen nicht gefährdet werden. Alle Parteien sind dazu aufgefordert, die Glückspielindustrie nicht aus ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu entlassen.“


Innen- und Rechtspolitik

 

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